Der Vorstand hat sich dazu entschlossen, die Generalversammlung aufgrund von COVID-19 dieses Jahr nicht persönlich abzuhalten.
Rechtsgrundlage bietet das „Gesellschaftsrechtliche COVID-19 Gesetz §2 Abs. 3a“ und die „Gesellschaftsrechtliche Covid-19–Verordnung §4 Abs. 2“,
die eine Möglichkeit zur Abhaltung in schriftlicher Form bietet.
Es wurde jedem Mitglied postalisch ein Stimmzettel zugesandt.
Die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3 – Neuwahlen erfolgt mittels Wahlvorschlag und Abstimmungszettel.
Die Übermittlung des Stimmzettel ist postalisch an die Vereinsadresse oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Einwände sowie Anträge zur Generalversammlung müssen bis spätestens 3 Tage vor der Generalversammlung eingebracht werden.